Aktuelle Entwicklungen im SEPA-Zahlungsverkehr

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Am 1. Februar 2016 wird die Verwendung der IBAN im SEPA-Zahlungsverkehr auch für Privatpersonen zur Pflicht. Banken und Sparkassen dürfen die Kontonummern und Bankleitzahl nicht weiter für ihre Kunden konvertieren. Die Deutsche Bundesbank und die Deutsche Kreditwirtschaft haben in diesem Zusammenhang noch einmal an Unternehmen und Verwaltungen appelliert, die IBAN zur besseren Lesbarkeit in Viererblöcken darzustellen.

LKT Rundschreiben Nr. 011/2016 [PDF-Dokument: 57 kB]

14.01.2016